30.07.2019

Rechte und Pflichten in der Teilzeitausbildung

Ausbildungsstart August / September 2019!

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr fand der Workshop „Rechte und Pflichten in der Teilzeitausbildung“ statt, in dem das ServiceCenter Teilzeitausbildung am 30. Juli 2019 über ausbildungsrelevante Themen aufklärte. Informationen über das Verhalten im Krankheitsfall oder bei einer Kündigung nahmen die Teilnehmer/-innen interessiert auf. Zudem konnten Fragen zu gesetzlich geregelten Pausenzeiten sowie zum Freizeitausgleich bei geleisteten Überstunden oder Wochenendarbeit geklärt werden.

Auch bei der Anfertigung von Ausbildungsnachweisen gab es Unsicherheiten. Wie wichtig es ist, das Berichtsheft regelmäßig zu schreiben, welchem Zweck es dient, welche inhaltliche Gestaltung möglich ist und wann sie dem/der Ausbildungsleiter/-in vorzulegen sind, erläuterten die Ausbildungsberaterinnen Nicole Adamski und Claudia Assmuth.

Aufgrund des anhaltenden Sommers in der Hansestadt war es für die Teilnehmer/-innen besonders interessant zu erfahren, welche Kleidungsvorschriften bei so hochsommerlichen Temperaturen vor allem bei Tätigkeiten im Büro zu beachten sind.

Die Teilnehmer/-innen freuen sich nun auf den Beginn ihrer Teilzeitausbildung und gehen gut informiert ins erste Lehrjahr. Das ServiceCenter Teilzeitausbildung betreut Jugendliche und junge Erwachsene auch während ihrer Teilzeitausbildung. Bei Problemen oder Zweifeln können sich die Teilnehmer/-innen somit immer an einen neutralen Ansprechpartner wenden, der ihnen fachlich und persönlich zur Seite steht.

Die nächste Veranstaltung „Rechte und Pflichten in der Teilzeitausbildung“ bietet das Team vom ServiceCenter Teilzeitausbildung im Januar 2020 an. Wenn Sie jedoch vorab Interesse an Informationen haben, melden Sie sich gerne jederzeit unter 040 334241-377 oder  teilzeitausbildung@kwb.de

  

 



Kontakt


ServiceCenter Teilzeitausbildung
Tel.: 040 334241-377 oder -371
teilzeitausbildung@kwb.de

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